Glossar

Richtofferte

Eine Richtofferte ist eine unverbindliche Kostenschätzung: Der genannte Preis ist ein Richtwert, keine Zusicherung. «Richtofferte» ist dabei kein Begriff des Gesetzes, sondern Schweizer Umgangssprache für den «ungefähren Ansatz» nach Art. 375 OR. Das Gegenstück ist die Offerte – ein verbindlicher Antrag, an den du gebunden bist.

Was heisst das für deinen Betrieb?

Der Unterschied entscheidet, wer das Mengenrisiko trägt. Bei der Offerte gilt dein Preis: Hast du dich verkalkuliert, ist das dein Problem. Bei der Richtofferte darf es teurer werden – aber nicht unbeschränkt. Art. 375 OR gibt dem Besteller ein Rücktrittsrecht, wenn ein «verabredeter ungefährer Ansatz ohne Zutun des Bestellers unverhältnismässig überschritten» wird; bei Bauten auf seinem Grund und Boden kann er stattdessen eine angemessene Herabsetzung des Werklohns verlangen (Abs. 2). Zwei Details, die oft untergehen und für dich sprechen: Der Ansatz muss verabredet gewesen sein – eine unverlangte Hausnummer am Telefon ist kein Kostenansatz. Und Mehrkosten, die auf Zusatzwünsche des Kunden zurückgehen, zählen nicht gegen dich: Sie geschehen nicht «ohne Zutun des Bestellers».

Praxis-Tipp

Wie viel darf es teurer werden? Lehre und Rechtsprechung arbeiten mit einer Faustregel von rund 10 % Toleranz; wird sie überschritten, wird der Werklohn in der Praxis oft um die Hälfte des übersteigenden Betrags herabgesetzt. Verlass dich nicht darauf: Das Bundesgericht lehnt starre Prozentschematik ab, massgebend sind die Umstände des Einzelfalls. Entscheidend ist ohnehin nicht das Wort auf dem Dokument, sondern ob die Unverbindlichkeit für den Kunden erkennbar war. Titel deshalb ausdrücklich «Richtofferte – unverbindliche Kostenschätzung», halte die Annahmen fest (was ist eingerechnet, was ausdrücklich nicht) und melde dich schriftlich, sobald absehbar wird, dass es deutlich teurer kommt. Diese frühe Meldung ist dein wirksamster Schutz vor Streit. In bauzit ist die Richtofferte ein eigener Belegtyp: Du wählst beim Erstellen zwischen verbindlicher Offerte und Richtofferte – der Unverbindlichkeits-Hinweis steht dann automatisch auf dem Dokument. Willst du verbindlich zusagen, schreib eine richtige Offerte.

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