Glossar

Mängelrüge

Die Mängelrüge ist die Meldung des Kunden, dass das Werk Mängel hat. Nach OR muss der Besteller das Werk nach Ablieferung prüfen und Mängel sofort rügen – sonst gilt es als genehmigt (offene Mängel).

Was heisst das für deinen Betrieb?

Unter SIA-Norm 118 (falls vereinbart) gilt eine kundenfreundlichere Regel: Während der zweijährigen Rügefrist können Mängel jederzeit gemeldet werden.

Praxis-Tipp

Für dich als Unternehmer heisst das: Kläre im Vertrag, ob SIA 118 gilt, dokumentiere die Abnahme schriftlich und reagiere auf Rügen professionell – Nachbesserung ist meist günstiger als Streit.

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