Glossar: Handwerks-Begriffe einfach erklärt

Von QR-IBAN bis Bauhandwerkerpfandrecht: die wichtigsten Begriffe aus Büro, Baustelle und Schweizer Recht – kurz und verständlich für Handwerksbetriebe.

QR-Rechnung

Die QR-Rechnung ist seit dem 30. September 2022 der Schweizer Standard für Rechnungen mit Einzahlungsteil und hat die orangen und roten Einzahlungsscheine vollständig abgelöst. Kernstück ist der Swiss QR Code mit Schweizer Kreuz, der alle Zahlungsdaten maschinenlesbar enthält.

QR-IBAN

Die QR-IBAN ist eine spezielle IBAN, die deine Bank zusätzlich zum normalen Konto vergibt. Erkennbar ist sie an der QR-IID (Stellen 5–9 zwischen 30000 und 31999). Sie wird ausschliesslich in QR-Rechnungen verwendet.

QR-Referenz

Die QR-Referenz ist eine 27-stellige Nummer (26 Ziffern plus Prüfziffer) im Zahlteil einer QR-Rechnung. Sie ist die Nachfolgerin der alten ESR-Referenznummer und funktioniert nur zusammen mit einer QR-IBAN.

Mehrwertsteuer (MWST)

Die Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer des Bundes. Seit dem 1. Januar 2024 gelten die Sätze 8.1 % (Normalsatz), 2.6 % (reduziert) und 3.8 % (Beherbergung). Handwerksleistungen unterliegen praktisch immer dem Normalsatz.

Saldosteuersatz

Der Saldosteuersatz ist eine vereinfachte MWST-Abrechnungsmethode: Statt Umsatzsteuer minus Vorsteuer zu rechnen, wendest du einen pauschalen Branchensatz auf deinen Umsatz an – und verzichtest dafür auf den Vorsteuerabzug.

UID-Nummer

Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist die eindeutige Kennung jedes Schweizer Unternehmens im Format CHE-123.456.789. Sie wird bei der Gründung bzw. beim Handelsregistereintrag automatisch vergeben.

Offerte

Die Offerte (in Deutschland «Angebot») ist dein verbindliches Preisangebot für eine definierte Leistung. Nach Schweizer Obligationenrecht bindet ein Antrag mit Annahmefrist den Anbieter während dieser Frist (Art. 3 ff. OR).

Kostenvoranschlag / Richtofferte

Ein Kostenvoranschlag (auch Richtofferte oder Kostenschätzung) ist – anders als die Offerte – eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten, wenn der Umfang noch nicht genau feststeht.

Regiearbeit

Regiearbeit bedeutet Abrechnung nach effektivem Aufwand: geleistete Stunden zum vereinbarten Stundenansatz plus Material. Das Gegenstück ist der Pauschalpreis.

Pauschalpreis

Beim Pauschalpreis (Festpreis) schuldet der Kunde einen fixen Betrag für ein definiertes Werk – unabhängig davon, wie viele Stunden du tatsächlich brauchst.

Akontorechnung

Eine Akontorechnung ist eine Voraus- oder Abschlagszahlung auf ein laufendes Projekt – üblich bei grösseren Aufträgen, um nicht monatelang in Vorleistung zu gehen (z. B. ein Drittel bei Auftragserteilung).

Schlussrechnung

Die Schlussrechnung ist die abschliessende Abrechnung eines Auftrags nach Fertigstellung bzw. Abnahme. Sie führt alle Leistungen, Nachträge und bereits gestellten Akonto-/Teilrechnungen zusammen.

Skonto

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung, z. B. «2 % Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen». Der Kunde darf dann den reduzierten Betrag überweisen, wenn er innerhalb der Frist zahlt.

Verzugszins

Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht, darfst du gesetzlich 5 % Verzugszins verlangen (Art. 104 OR). Vertraglich kann ein höherer Satz vereinbart werden.

Mahnwesen (3 Stufen)

Das klassische Schweizer Mahnwesen läuft in drei Stufen: freundliche Zahlungserinnerung, zweite Mahnung mit Fristansetzung, dritte Mahnung mit Androhung der Betreibung. Gesetzlich vorgeschrieben ist dieses Schema nicht – bewährt hat es sich trotzdem.

Werkvertrag

Der Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) ist der typische Vertrag des Handwerks: Du schuldest ein Arbeitsergebnis (das «Werk» – etwa die gestrichene Fassade oder die montierte Küche), der Besteller schuldet die Vergütung.

Bauhandwerkerpfandrecht

Das Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 ff. ZGB) sichert Handwerker ab, die Material und Arbeit an einem Grundstück geleistet haben: Bleibt die Bezahlung aus, kann ein Pfandrecht auf dem Grundstück eingetragen werden.

Mängelrüge

Die Mängelrüge ist die Meldung des Kunden, dass das Werk Mängel hat. Nach OR muss der Besteller das Werk nach Ablieferung prüfen und Mängel sofort rügen – sonst gilt es als genehmigt (offene Mängel).

Garantie im Werkvertrag

Nach Werkvertragsrecht haftet der Unternehmer für Mängel des Werks. Der Kunde kann – je nach Fall – Nachbesserung, Minderung oder bei erheblichen Mängeln Wandelung verlangen.

SIA-Norm 118

Die SIA-Norm 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» ist das Standard-Vertragswerk der Schweizer Baubranche. Sie gilt nur, wenn die Parteien sie vereinbaren – dann ergänzt sie den Werkvertrag mit detaillierten Regeln.

NPK (Normpositionen-Katalog)

Der NPK ist der standardisierte Leistungsbeschrieb der Schweizer Bauwirtschaft, herausgegeben von CRB. Er gliedert Bauleistungen in normierte Kapitel und Positionen, damit Ausschreibungen und Offerten vergleichbar sind.

Arbeitsrapport

Der Arbeitsrapport (Tages- oder Regierapport) dokumentiert geleistete Arbeit: Datum, Baustelle, Mitarbeiter, Stunden, Material, besondere Vorkommnisse. Er ist die Grundlage für Regierechnungen und Nachträge.

Stundensatz

Der Stundensatz ist der Preis pro Arbeitsstunde, den du dem Kunden verrechnest. Er muss weit mehr decken als den Lohn: Sozialleistungen, unproduktive Zeit, Fahrzeug, Werkzeug, Versicherung, Büro, Ausbildung – plus Gewinn.

Zeiterfassungspflicht (Art. 46 ArG)

Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeits- und Ruhezeiten der Mitarbeitenden zu dokumentieren (Art. 46 ArG mit Verordnung). Erfasst werden grundsätzlich Beginn, Ende und Pausen der Arbeit.

Aufbewahrungspflicht (10 Jahre)

Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz müssen in der Schweiz während zehn Jahren aufbewahrt werden (Art. 958f OR). Dazu gehören deine Rechnungen, Offerten mit Zuschlag, Verträge und Rapporte.

Einsatzplanung

Einsatzplanung (Disposition) heisst: die richtigen Leute zur richtigen Zeit auf die richtige Baustelle. Für kleine Betriebe ist sie der Hebel zwischen Leerlauf und Überlastung.