Glossar
Mahnwesen (3 Stufen)
Das klassische Schweizer Mahnwesen läuft in drei Stufen: freundliche Zahlungserinnerung, zweite Mahnung mit Fristansetzung, dritte Mahnung mit Androhung der Betreibung. Gesetzlich vorgeschrieben ist dieses Schema nicht – bewährt hat es sich trotzdem.
Was heisst das für deinen Betrieb?
Rechtlich genügt bereits eine Mahnung, um den Kunden in Verzug zu setzen. Danach stehen dir Verzugszins und der Weg über das Betreibungsamt offen.
Praxis-Tipp
Tipp: Mahne konsequent und zeitnah (z. B. 10 Tage nach Fälligkeit). Wer spät mahnt, signalisiert, dass spätes Zahlen okay ist.
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