Glossar
Werkvertrag
Der Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) ist der typische Vertrag des Handwerks: Du schuldest ein Arbeitsergebnis (das «Werk» – etwa die gestrichene Fassade oder die montierte Küche), der Besteller schuldet die Vergütung.
Was heisst das für deinen Betrieb?
Entscheidend: Geschuldet ist der Erfolg, nicht nur das Bemühen. Das Werk muss frei von Mängeln sein; dafür gelten die werkvertraglichen Garantieregeln.
Praxis-Tipp
Ein Werkvertrag ist formfrei gültig – auch mündlich oder per Offerte + Zusage. Schriftlichkeit (angenommene Offerte!) schützt dich aber bei Umfang, Preis und Terminen.
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