Glossar

Zeiterfassungspflicht (Art. 46 ArG)

Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeits- und Ruhezeiten der Mitarbeitenden zu dokumentieren (Art. 46 ArG mit Verordnung). Erfasst werden grundsätzlich Beginn, Ende und Pausen der Arbeit.

Was heisst das für deinen Betrieb?

Für bestimmte Mitarbeitende sind unter Voraussetzungen die vereinfachte Erfassung (nur Gesamtdauer pro Tag) oder ein Verzicht möglich – die Hürden dafür sind aber hoch; verlässliche Infos beim SECO.

Praxis-Tipp

Praktisch erfüllst du die Pflicht am einfachsten digital: mobil einstempeln, automatisch dem Projekt zugeordnet. Mehr im Ratgeber Zeiterfassung im Handwerk.

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