Zeiterfassung im Handwerk: Pflicht und Chance
Zeiterfassung ist doppelt wichtig: Das Arbeitsgesetz verlangt sie – und ohne erfasste Stunden weisst du nie, ob deine Offerten stimmen. So setzt du sie im Betrieb pragmatisch um.
Was das Gesetz verlangt
Das Schweizer Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeits- und Ruhezeiten ihrer Mitarbeitenden zu dokumentieren (Art. 46 ArG). Erfasst werden müssen im Grundsatz Beginn und Ende der Arbeit inkl. Pausen. Für bestimmte Mitarbeitende sind unter Voraussetzungen die vereinfachte Erfassung (nur Gesamtdauer pro Tag) oder ein Verzicht möglich – die Details regelt die Verordnung; verlässliche Informationen findest du beim SECO.
Für typische Handwerksbetriebe heisst das praktisch: Stunden deiner Monteure müssen dokumentiert sein – Zettelwirtschaft erfüllt das zwar theoretisch, scheitert aber an Lesbarkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.
Vom Pflichtprogramm zum Werkzeug
Richtig eingesetzt ist Zeiterfassung kein Bürokratie-Akt, sondern dein wichtigstes Kalkulationsinstrument:
- Nachkalkulation: Offerierte 24 Stunden, gebraucht 31? Das siehst du nur mit erfassten Stunden pro Projekt – und offerierst beim nächsten Mal richtig.
- Regierechnungen: Bei Arbeiten nach Aufwand sind erfasste Stunden dein Nachweis gegenüber dem Kunden.
- Lohn und Überzeit: Saubere Stunden vereinfachen Lohnabrechnung und beugen Streit über Überstunden vor.
So funktioniert es mobil
In bauzit stempeln sich Mitarbeitende per Handy ein und aus – direkt auf der Baustelle. Die Stunden landen automatisch beim richtigen Projekt, und du siehst im Live-Baustellen-Status, wer gerade wo im Einsatz ist. Kein Abtippen von Wochenrapporten, keine verlorenen Zettel, und am Monatsende sind die Daten einfach da.
Tipps für die Einführung im Team
- Einfachheit schlägt Vollständigkeit: Ein-/Ausstempeln muss in Sekunden gehen, sonst macht es niemand.
- Erkläre das Warum: Zeiterfassung schützt auch die Mitarbeitenden (Überzeit!) – so steigt die Akzeptanz.
- Nutze die Daten: Bespricht ihr die Projektstunden im Team, wird aus Kontrolle gemeinsame Verbesserung.
Häufige Fragen
Ist Zeiterfassung im Handwerksbetrieb Pflicht?
Ja, Arbeitgeber müssen Arbeits- und Ruhezeiten dokumentieren (Art. 46 ArG). Form ist nicht vorgeschrieben – digital ist zulässig und praktisch am zuverlässigsten.
Reichen Wochenrapporte auf Papier?
Rechtlich kann Papier genügen, praktisch ist es fehleranfällig: unleserlich, unvollständig, verspätet. Digitale Erfassung direkt beim Einsatz ist verlässlicher und spart das Abtippen.
Können Mitarbeitende ihre Stunden in bauzit selbst erfassen?
Ja. Jeder Mitarbeitende stempelt per Handy ein und aus; die Stunden werden automatisch dem Projekt zugeordnet.
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