Rechnung schreiben in der Schweiz: Die Pflichtangaben

Eine Rechnung ist schnell geschrieben – eine korrekte Rechnung braucht ein paar Angaben mehr. Hier die Checkliste für Schweizer Handwerksbetriebe, damit Kunde, Treuhänder und Steuerverwaltung zufrieden sind.

Diese Angaben gehören auf jede Rechnung

Der QR-Zahlteil gehört dazu

Seit der Ablösung der Einzahlungsscheine (30. September 2022) ist der Zahlteil mit Swiss QR Code der Standard, damit Kunden bequem zahlen können. Er enthält deine IBAN, Betrag, Referenz und beide Adressen – maschinenlesbar und in Klartext. Details findest du in unserem Ratgeber QR-Rechnung erstellen.

Aufbewahrung: 10 Jahre

Geschäftsbücher und Belege – dazu gehören deine Rechnungen – müssen in der Schweiz 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 958f OR). Digital ist das erlaubt und deutlich praktischer als der Bundesordner im Keller.

Häufige Fehler in der Praxis

In bauzit sind Nummernkreis, MWST-Ausweis, Zahlungsfrist und QR-Zahlteil automatisiert – du kümmerst dich nur um die Positionen.

Häufige Fragen

Braucht jede Rechnung eine UID-Nummer?

Die UID mit MWST-Zusatz ist Pflicht, sobald dein Betrieb MWST-pflichtig ist. Nicht pflichtige Betriebe stellen Rechnungen ohne MWST-Ausweis.

Welche Zahlungsfrist ist üblich?

30 Tage sind Standard. Kürzere Fristen (10/20 Tage) sind zulässig – klar auf der Rechnung angeben.

Muss ich Rechnungen ausdrucken und ablegen?

Nein, digitale Aufbewahrung ist zulässig. Wichtig ist, dass die Rechnungen während 10 Jahren verfügbar und unverändert lesbar sind.

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