MWST für Handwerker: Das musst du wissen
Die Mehrwertsteuer ist für Handwerksbetriebe Alltag – und trotzdem voller Stolpersteine. Hier die Grundlagen: Sätze, Pflichtgrenze, Abrechnungsmethoden und der korrekte Ausweis auf der Rechnung. Ohne Steuerberater-Latein.
Die MWST-Sätze
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Sätze:
- 8.1 % Normalsatz – gilt für praktisch alle Handwerksleistungen
- 2.6 % reduzierter Satz – z. B. Lebensmittel, Bücher (im Handwerk selten relevant)
- 3.8 % Sondersatz Beherbergung
Prüfe die aktuellen Sätze im Zweifel bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Ab wann bist du MWST-pflichtig?
Pflichtig wird dein Betrieb grundsätzlich ab CHF 100'000 steuerbarem Jahresumsatz weltweit. Darunter kannst du dich freiwillig unterstellen – das lohnt sich, wenn du viel Material einkaufst und den Vorsteuerabzug nutzen willst. Die Anmeldung erfolgt bei der ESTV; du erhältst eine UID mit dem Zusatz «MWST».
Effektiv oder Saldosteuersatz?
Bei der effektiven Methode rechnest du die vereinnahmte MWST ab und ziehst die Vorsteuer auf deinen Einkäufen ab – genau, aber mit mehr Buchhaltungsaufwand (quartalsweise Abrechnung).
Mit der Saldosteuersatz-Methode rechnest du vereinfacht: Du wendest auf deinen Umsatz einen von der ESTV festgelegten Branchensatz an und verzichtest im Gegenzug auf den Vorsteuerabzug – abgerechnet wird nur halbjährlich. Für kleine Betriebe mit wenig Materialanteil oft attraktiv; die Wahl besprichst du am besten mit deinem Treuhänder.
Wichtig: Auf der Rechnung an den Kunden weist du in beiden Fällen den normalen Satz von 8.1 % aus – der Saldosteuersatz ist nur dein internes Abrechnungsverfahren mit der ESTV.
MWST korrekt auf der Rechnung
Als pflichtiger Betrieb gehören auf jede Rechnung: deine UID mit MWST-Zusatz (z. B. CHE-123.456.789 MWST), der angewendete Satz sowie der Steuerbetrag oder der klare Hinweis «inkl. 8.1 % MWST». In bauzit hinterlegst du deinen Satz einmal – jede Rechnung weist MWST-Satz und -Betrag automatisch korrekt aus.
Häufige Fragen
Muss ich unter CHF 100'000 Umsatz MWST verrechnen?
Nein, unterhalb der Grenze bist du von der Steuerpflicht befreit – du darfst dann aber auch keine MWST ausweisen und keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Freiwillige Unterstellung ist möglich.
Welcher MWST-Satz gilt für Handwerksarbeiten?
Der Normalsatz von 8.1 % – für Arbeit und Material.
Was passiert, wenn ich MWST ausweise, obwohl ich nicht pflichtig bin?
Ausgewiesene Steuer ist geschuldet – du müsstest sie abliefern. Weise MWST nur aus, wenn du registriert bist.
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