Glossar

Aufbewahrungspflicht (10 Jahre)

Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz müssen in der Schweiz während zehn Jahren aufbewahrt werden (Art. 958f OR). Dazu gehören deine Rechnungen, Offerten mit Zuschlag, Verträge und Rapporte.

Was heisst das für deinen Betrieb?

Digitale Aufbewahrung ist zulässig, sofern die Unterlagen jederzeit lesbar und unverändert verfügbar sind. Der Bundesordner im Keller ist erlaubt, aber nicht nötig.

Praxis-Tipp

Tipp: Ein sauberes digitales Archiv (z. B. PDF-Rechnungen aus deiner Software) erfüllt die Pflicht nebenbei – wichtig ist eine Backup-Strategie über die vollen zehn Jahre.

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