Glossar
Bauhandwerkerpfandrecht
Das Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 ff. ZGB) sichert Handwerker ab, die Material und Arbeit an einem Grundstück geleistet haben: Bleibt die Bezahlung aus, kann ein Pfandrecht auf dem Grundstück eingetragen werden.
Was heisst das für deinen Betrieb?
Die wichtigste Regel: Die Eintragung im Grundbuch muss innert vier Monaten nach Vollendung der Arbeiten erfolgen – diese Frist ist unerbittlich.
Praxis-Tipp
Das Pfandrecht wirkt auch gegenüber dem Grundeigentümer, wenn du Subunternehmer warst und der Generalunternehmer nicht zahlt. Bei grösseren Ausständen früh juristische Hilfe holen, die Frist läuft schnell ab.
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