Glossar

Bauhandwerkerpfandrecht

Das Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 ff. ZGB) sichert Handwerker ab, die Material und Arbeit an einem Grundstück geleistet haben: Bleibt die Bezahlung aus, kann ein Pfandrecht auf dem Grundstück eingetragen werden.

Was heisst das für deinen Betrieb?

Die wichtigste Regel: Die Eintragung im Grundbuch muss innert vier Monaten nach Vollendung der Arbeiten erfolgen – diese Frist ist unerbittlich.

Praxis-Tipp

Das Pfandrecht wirkt auch gegenüber dem Grundeigentümer, wenn du Subunternehmer warst und der Generalunternehmer nicht zahlt. Bei grösseren Ausständen früh juristische Hilfe holen, die Frist läuft schnell ab.

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